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Einspeisevergütung

Vergütung

Einspeisevergütung für Solarstrom
Das Errichten und Betreiben einer Photovoltaik Solar Anlage in Deutschland ist sehr profitabel. Die aktuellen, attraktiven Vergütungssätze werden durch das Erneuerbare Energiengesetz (EEG) geregelt und sind für 20 Jahre staatlich garantiert.

Aktuelle Vergütung für eingespeisten Solarstrom

Solarstrom lohnt sich auch in Zukunft

Endlich stehen die Solarbranche und dabei speziell die Investoren für Photovoltaik-Anlagen wieder vor mehr Planungssicherheit: Anfang Juli hat der Bundesrat die Anpassung der Einspeisevergütung für Solarstrom verabschiedet. Danach erfolgt die Kürzung der Einspeisevergütung für das Jahr 2010 jetzt in zwei Stufen: Rückwirkend zum 1. Juli 2010 je nach Anlagetyp um 8 bis 13 Prozent und zum 1. Oktober 2010 für alle Anlagetypen um weitere drei Prozent.


Die maximale Größe für förderfähige Photovoltaik-Anlagen wird für Privathaushalte von 30 kWp auf 500 kWp erhöht. Für Phovoltaik-Anlagen auf Freiflächen steht jetzt fest, dass sie auch nach dem 1. Januar 2015 gefördert werden. Erweitert wird die Förderfähigkeit für Anlagen in Industrie- und Gewerbegebieten, an Seitenflächen von Autobahnen und an Schienenwegen. Allerdings entfällt die Förderung für Ackerflächen vollständig. Konkret sinkt damit die Einspeisevergütung von Anlagen auf oder an Gebäuden bis zu einer Größe von 30 kW von 39,14 Cent zum 1. Juli auf 34,05 Cent und zum 1. Oktober auf 32,88 Cent pro Kilowattstunde. Bei Anlagen von 30 bis 100 kW geht die Einspeisevergütung von 37,23 Cent zum 1. Juli auf 32,39 Cent und zum 1. Oktober auf 31,27 Cent pro kWH zurück. Wird die Einspeisevergütung wie geplant ab dem 1. Januar 2011 und in den Folgejahren erneut jeweils um neun Prozent gesenkt, ergeben sich für die von Privathaushalten meist installierten Anlagen mit weniger als 30 kW folgende dann jeweils 20 Jahre geltende Einspeisevergütungen: Für 2011 pro kWH nur noch 29,92 Cent, für 2012 gelten 27,22 Cent, für 2013 noch 24,78 Cent und ab 2014 nur 22,55 Cent. Im Vergleich zum Jahr 2009 wird die Förderung dann praktisch halbiert sein. Für potenzielle Investoren in förderfähige Photovoltaik-Anlagen sollte allein diese Aussicht Grund genug sein, möglichst schnell Geld in eine Solarstrom-Anlage zu stecken.

Anmerkung zur Einspeisevergütung:
Nicht der Staat also der Steuerzahler, auch nicht die Stromerzeuger, sondern jeder der Strom verbraucht bezahlt über seinen Stromverbrauch diese Vergütung.
Nur weil der Staat keinen Cent zur Förderung beisteuert ist sicher gestellt, dass dieses Gesetz 20 Jahre seine Gültigkeit behält.
Auf Ihrer Stromrechnung ist dies vermerkt.

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